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Die EU-Ökodesign-Richtlinie – gesetzeskonform mit dem iPoint Compliance Agent

Aufzug, Föhn, Staubsauger, Toaster, Rasenmäher – immer mehr Produkte sind von der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates betroffen. 2009 hat sie die auch als Energy-using Products (EuP) bekannte Vorgänger-Richtlinie 2005/32/EG ersetzt. Die Ökodesign-Richtlinie betrifft

  • Produkte zu deren bestimmungsgemäßer Nutzung Energie zugeführt werden muss sowie

  • Produkte, die selbst keine Energie benötigen, aber den Energieverbrauch in irgendeiner Weise beeinflussen (z. B. Duschköpfe, Fenster und Isoliermatten).

Ausgenommen sind Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung.

Ziel

Die auch „ErP-Richtlinie“ oder „Ecodesign of ErPs“ (energy-related products) genannte neue Richtlinie zielt darauf ab, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Der Erreichung dieses Ziels dienen allgemeine und spezifische Anforderungen zur umweltgerechten Gestaltung („Ökodesign“) von Produkten, da bereits Design und Konstruktion die Umweltwirkung eines Produktes maßgeblich beeinflussen.

Betroffene Produkte

Unter der Ökodesign-Richtlinie traten am 01.09.2014 Änderungen und Durchführungsmaßnahmen in Kraft, die z. B. verschärfte Auflagen für Staubsauger und Halogenstrahler mit sich brachten. In den nächsten Monaten folgen Neuregelungen zur Reduktion des Energieverbrauchs weiterer Geräte wie Wäschetrockner, Warmhalteplatten von Kaffeemaschinen, Backöfen und Kochfelder.

In den nächsten Wochen trifft die Europäische Kommission eine Vorentscheidung über die Produkte, die sie zwischen 2015 und 2017 regulieren will. Die Liste der Vorschläge umfasst u. a. Akkuschrauber, Aufzüge, Dampfstrahler, Fitnessgeräte, Föhne, Gewächshäuser, Küchengeräte, Rasenmäher, Sandstrahlreiniger, Schwimmbecken-Heizungen, Smartphones, Verstärker, Videoprojektoren, Wasserkocher, WLAN-Router und Zubehör für Aquarien. Die Entscheidung über die ins Arbeitsprogramm 2015 bis 2017 zu übernehmenden Produkte will die EU-Kommission im Frühjahr 2015 in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und der Industrie treffen. Danach werden in Kooperation mit den zuständigen nationalen Behörden und den betroffenen Branchen Mindestanforderungen für den Energie- oder Ressourcenverbrauch der betroffenen Produkte erarbeitet.

Anforderungen an Hersteller und Importeure

Für von der Ökodesign-Richtlinie betroffene Produkte müssen Hersteller bzw. Importeure die Konformität mit einem nach der Richtlinie zugelassenen Bewertungsverfahren prüfen. Danach ist eine Konformitätserklärung auszustellen. Bevor das Produkt erstmalig in Verkehr gebracht wird, muss es mit dem CE-Konformitätskennzeichen versehen werden. Die Marktaufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten überprüfen die Kennzeichnung stichprobenartig. Bei Nichteinhaltung der Anforderungen können die zuständigen Behörden das Inverkehrbringen eines Produkts verbieten oder den Rückruf eines in Verkehr gebrachten Produkts anordnen. Auch monetäre Strafen sind möglich.

Ökodesign-Compliance leicht gemacht

Die Module „LCA“ (Life Cycle Assessment) und „DfE“ (Design for Environment) des iPoint Compliance Agent (iPCA) unterstützen Sie bei der Erfüllung der Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie. Mit dem LCA-Modul können Sie die Umweltauswirkungen Ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg erfassen und bewerten – von Rohstoffauswahl und -einsatz, Produktion, Transport und Nutzung bis zu Verwertung und Entsorgung. Schwachstellen in den Produkteigenschaften können mithilfe des DfE-Moduls bereits in der Planungsphase reduziert oder ganz vermieden werden. Über Exportfunktionen können Sie die Ergebnisse dann auch Kunden und Behörden zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen zum LCA- und DfE-Modul finden Sie hier.

Weitere Informationen zur neuen Ökodesign-Richtlinie finden Sie hier:

eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/

eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/

www.eup-network.de/de/hintergrund/oekodesign-richtlinie/