Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat N-(Hydroxymethyl)acrylamid in ihre Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen, die nun insgesamt 224 Einträge umfasst. Dieser neu gelistete Stoff ist sowohl als krebserregend als auch als erbgutverändernd eingestuft und wird häufig in Polymeren sowie bei der Herstellung von anderen Chemikalien, Textilien, Leder und Beschichtungen verwendet.
Wenn dieser Stoff später in die Zulassungsliste aufgenommen wird, benötigen die Unternehmen eine EU-Zulassung für seine weitere Verwendung. Gemäß den REACH-Vorschriften müssen Unternehmen ihre Kunden über die sichere Handhabung informieren, wenn ihre Produkte Stoffe der Kandidatenliste in Mengen über 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Importeure und Hersteller sind außerdem verpflichtet, die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach der Aufnahme in die Liste zu informieren, und die Lieferanten müssen die Sicherheitsdatenblätter aktualisieren.