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Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zur nicht-finanziellen Berichterstattung

FAQs

In den FAQs werden grundsätzliche Fragen beantwortet, z. B.

  • Was wird sich ändern? Welche Informationen müssen in welcher Weise offengelegt werden?

  • Wer unterliegt der Berichtspflicht nach Maßgabe der Richtlinie 2014/95/EU?

  • Welcher Ansatz wurde in Bezug auf die Informationspflichten im Zusammenhang mit Mineralien aus Konfliktgebieten verfolgt?

  • Gehen die Leitlinien auf den Aspekt Wirtschaft und Menschenrechte ein?

> Häufig gestellte Fragen: Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen

Leitlinien

Die „Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen“ basieren auf Artikel 2 der EU-Richtlinie, in dem eine „Orientierungshilfe für die Berichterstattung“ vonseiten der Europäischen Kommission angekündigt wurde.

Die Leitlinien sind nicht verpflichtend und schaffen „keine neuen rechtlichen Verpflichtungen“. Sie sollen „Unternehmen helfen, hochwertige, relevante, zweckdienliche und besser vergleichbare nichtfinanzielle (umweltbezogene, soziale und die Unternehmensführung betreffende) Informationen so offenzulegen, dass eine stabile und nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungsentwicklung gefördert und für Transparenz gegenüber Interessenträgern gesorgt wird.“ Auch die Verknüpfung finanzieller und nichtfinanzieller Informationen soll damit gefördert werden.

Mit Erklärungen und Beispielen veranschaulichen die Leitlinien unter anderem,

  • wie die einzelnen Grundsätze der EU-Richtlinie zu verstehen sind und im Unternehmensbericht abgebildet werden können,

  • welche Inhalte wesentlich für die Berichterstattung sind,

  • welche Rahmenwerke für die Berichterstattung herangezogen werden können,

  • welche Angaben zur Diversität in den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens aufzunehmen sind.

> Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen

Hintergrund

Die EU-Richtlinie 2014/95/EU über „die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ stammt vom 22. Oktober 2014. In Deutschland wurde die Richtlinie als „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“ umgesetzt und ist als solches seit 19. April 2017 in Kraft.

Große börsennotierte Unternehmen und Gesellschaften mit mehr als 500 Angestellten müssen ab dem Geschäftsjahr 2017 in ihren Lageberichten unter anderem nichtfinanzielle Informationen zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenlegen.

Die EU-Richtlinie 2014/95/EU finden Sie hier:

> EU-Richtlinie 2014/95/EU

Das deutsche Gesetz kann hier im Wortlaut nachgelesen werden:

> CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz