CBAM: Start der Regelphase ab Januar 2026 - Was sich für EU-Importeure ändert
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CBAM: Start der Regelphase ab Januar 2026 - Was sich für EU-Importeure ändert

Ab Januar 2026 tritt das Europäische CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) in die Regelphase ein und führt verbindliche Compliance-Pflichten für Importeure CO₂-intensiver Waren in die Europäische Union ein.

 

CBAM 2026: Was ändert sich mit dem Start der Regelphase?

Nach der Übergangsphase von 2023 bis 2025 begründet der Start der Regelphase ab dem 01.01.2026 verbindliche Compliance-Pflichten für EU-Importeure von CO₂-intensiven Waren. CBAM ist nun vollständig in die EU-Zollverfahren integriert und wird Teil der regulären Importprozesse innerhalb der Europäischen Union.

Obwohl die CBAM-Regelphase (definitives CBAM-Regime) am 1. Januar 2026 beginnt, greift die finanzielle Abwicklung über CBAM-Zertifikate erst ab 2027.
 

Ab Januar 2026 gelten CBAM-Pflichten auf operativer Ebene:
 

  • Importeure müssen über den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders verfügen
  • CBAM-Prüfungen sind in die EU-Zollabfertigungssysteme integriert
  • Für die meisten CBAM-Waren gilt der Bagatellschwellenwert von 50 Tonnen pro Kalenderjahr
  • Emissionen und CO2-bezogene Daten müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr verfügbar und meldbar sein
     

CBAM entwickelt sich damit von einer vorbereitenden Berichterstattung zu einem durchgesetzten Compliance-Mechanismus, der Zollprozesse, Datenmanagement und Transparenz in der Lieferkette beeinflusst.
 

Emissionsdaten und Berichtspflichten

Importeure müssen jährliche CBAM-Erklärungen einreichen, die die importierten Waren und deren eingebettete CO₂-Emissionen abdecken. Verlässliche Emissions- und CO2-Daten von Lieferanten aus Drittländern gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung, da die Compliance auf Basis der im CBAM-Register eingereichten Angaben bewertet wird.

Sofern verfügbar, helfen verifizierte Emissionsdaten dabei, die Abhängigkeit von konservativen Annahmen zu reduzieren und eine kosteneffiziente Umsetzung zu unterstützen.
 

CBAM-Standardwerte 2026

Wenn lieferantenspezifische Emissionsdaten nicht verfügbar sind, können CBAM-Standardwerte angewendet werden. Diese Standardwerte sind bewusst konservativ ausgestaltet und spiegeln in der Regel hohe Emissionsintensitäten wider.

Unternehmen, die auf Standardwerte zurückgreifen, müssen daher künftig mit höheren CO2-bezogenen Kosten rechnen. Dies schafft einen starken Anreiz, bereits im Jahr 2026 strukturierte Datenerfassungs- und Lieferantenprozesse aufzubauen.
 

Zoll, Zulassung und Compliance-Kontrollen

Nur zugelassene CBAM-Anmelder dürfen CBAM-pflichtige Waren in die Europäische Union einführen. Die CBAM-Compliance wird über integrierte Zoll-Workflows geprüft, was Transparenz und regulatorische Kontrolle erhöht.

Verstöße gegen die CBAM-Vorgaben können zu Sanktionen, erhöhter Prüfung durch nationale Behörden sowie zu Störungen der Importprozesse führen.
 

Auswirkungen der operativen CBAM-Phase auf Unternehmen und Importeure

Die Umsetzung von CBAM im Jahr 2026 erhöht die operativen und regulatorischen Anforderungen für betroffene Unternehmen deutlich:
 

  • Steigender Bedarf an Emissions-, CO2- und Produktdatenmanagement
  • Intensivere Einbindung von Lieferanten sowie Maßnahmen zur Datenverifikation
  • Integration von CBAM-Daten in Zoll-, Steuer- und Reporting-Prozesse
  • Strategische Auswirkungen auf Beschaffung, Preisgestaltung und Lieferantenauswahl
     

Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten und belastbare Emissionsmanagement-Prozesse etablieren, verschaffen sich einen klaren Vorteil. Wer hingegen mit unvollständigen Daten arbeitet, geht erhöhte Compliance- und Kostenrisiken ein.
 

Ausblick: Was ändert sich mit CBAM ab 2027?

Während CBAM ab 2026 operativ gilt, treten die finanziellen Verpflichtungen ab 2027 in Kraft.
 

Ab 2027 gilt:
 

  • Importeure müssen CBAM-Zertifikate erwerben und abgeben
  • Die Zertifikate decken die eingebetteten Emissionen von im Jahr 2026 importierten Waren ab
  • Die Zertifikatspreise orientieren sich an den Preisen der EU-ETS-Zertifikate
  • Die finanzielle Belastung hängt unmittelbar von der Qualität der Emissionsdaten ab
     

Damit ist 2026 das entscheidende Vorbereitungsjahr. Unternehmen, die frühzeitig in präzise Emissionsdaten, Lieferantenkooperationen und digitale Prozesse investieren, sind besser aufgestellt, um Kosten zu steuern, sobald die CBAM-Zertifikatspflichten greifen.
 

CBAM und Carbon-Footprint-Lösungen von IPOINT

Die Umsetzung der CBAM-Anforderungen erfordert eine präzise Emissionsberechnung, transparentes Datenmanagement und regulatorische Compliance entlang globaler Lieferketten.

Die Carbon-Footprint-Lösungen von IPOINT unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung auf CBAM 2026 durch:
 

  • Erfassung und Verwaltung lieferantenspezifischer Emissionsdaten
  • Berechnung eingebetteter CO₂-Emissionen auf Produktebene
  • Strukturiertes Reporting im Einklang mit den EU-CBAM-Vorgaben und Zollanforderungen
  • Integration in übergreifende Carbon-, Compliance- und Nachhaltigkeitsstrategien
     

Da sich CBAM zu einem dauerhaften Carbon-Pricing-Mechanismus entwickelt, sind digitale Lösungen entscheidend, um Datenqualität sicherzustellen, Compliance-Risiken zu reduzieren und sich auf die finanziellen Verpflichtungen ab 2027 vorzubereiten.