EU einigt sich auf neue Circular Economy-Regeln für Fahrzeuge
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EU einigt sich auf neue Circular Economy-Regeln für Fahrzeuge

Die EU hat sich vorläufig auf umfassende neue Circular Economy-Regeln für Fahrzeuge geeinigt. Die Verordnung bringt verbindliche Recycled-Content-Quoten, strengere Traceability-Vorgaben und verpflichtende Circular-Design-Anforderungen entlang des gesamten Fahrzeuglebenszyklus.

Am 12. Dezember 2025 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU vorläufig auf eine neue Verordnung zu Kreislaufanforderungen für Fahrzeuge und zum Management von Altfahrzeugen (End-of-Life Vehicles, ELV) geeinigt. Die künftige Regelung führt verbindliche Rezyklatquoten, strengere Rückverfolgbarkeitsanforderungen sowie verpflichtende Designvorgaben über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus hinweg ein.

Die Einigung ist ein zentraler Baustein im Rahmen des European Green Deal</a> und des Circular Economy Action Plan Nach der formellen Annahme durch Parlament und Rat sowie der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Verordnung in Kraft und gilt zwei Jahre später unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die praktische Anwendung wird somit voraussichtlich ab Ende der 2020er-Jahre relevant – abhängig vom finalen Veröffentlichungsdatum.

 

Zentrale Elemente der neuen Verordnung

Kernstück der Regelung ist das verpflichtende „Circular Design“. Neue Fahrzeugtypen müssen künftig so konstruiert sein, dass Bauteile, Komponenten und Materialien von autorisierten Behandlungsanlagen möglichst einfach demontiert, wiederverwendet oder recycelt werden können. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Produktarchitektur, Werkstoffauswahl und Demontagekonzepte.
 

Für Kunststoffe in Neufahrzeugen werden verbindliche Mindestanteile an Rezyklaten eingeführt:
 

  • 15 % recycelter Kunststoff innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten
  • 25 % innerhalb von zehn Jahren
  • Mindestens 20 % der jeweiligen Zielquote müssen aus geschlossenen Kreisläufen stammen, insbesondere aus Altfahrzeugen
     

Darüber hinaus soll die Europäische Kommission nach Abschluss von Machbarkeitsstudien Rezyklatquoten für Stahl und Aluminium prüfen und gegebenenfalls festlegen. Auch Zielvorgaben für recycelte kritische Rohstoffe stehen zur Bewertung an.

Die Verordnung stärkt zudem die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR). Drei Jahre nach Inkrafttreten müssen Hersteller die Kosten für Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen tragen. Ergänzend werden strengere Vorgaben zur Entfernung bestimmter Bauteile, Flüssigkeiten und gefährlicher Stoffe vor dem Schreddern eingeführt. Verschärfte Exportregelungen sollen illegale Ausfuhren nicht verkehrstüchtiger Fahrzeuge verhindern und das Problem „fehlender Fahrzeuge“ adressieren.

 

Was das in der Praxis bedeutet

Kreislaufwirtschaft wird vom Nachhaltigkeitsziel zur harten Business-Anforderung. Fahrzeugplattformen, die ab Ende der 2020er Jahre auf den Markt kommen, müssen von Anfang an Recycling, Materialrückgewinnung und Traceability mitdenken. Gleichzeitig dürfte sich der Wettbewerb um hochwertige Rezyklate deutlich verschärfen. Wer sich frühzeitig um Sourcing-Strategien und Partnerschaften kümmert, verschafft sich klare Vorteile.

Formal gilt die Verordnung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Ihre Auswirkungen auf Produktentwicklung, Supply Chains und Kostenstrukturen sind jedoch schon jetzt spürbar. Unternehmen, die früh reagieren, sichern sich Materialzugang und Kostenstabilität. Wer abwartet, riskiert aufwendige Redesigns, höhere Kosten und regulatorische Risiken.