SVHC Update Februar 2026: ECHA ergänzt Kandidatenliste auf 253 Einträge
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SVHC Update Februar 2026: ECHA ergänzt Kandidatenliste auf 253 Einträge

Am 4. Februar 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zwei weitere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Damit umfasst die Liste nun insgesamt 253 Einträge.

 

SVHC Update Februar 2026 - Was ist neu? Warum ist das Update relevant?


Mit der aktuellen Aktualisierung wurden folgende Stoffe neu in die Kandidatenliste aufgenommen:

  • n-Hexan
    CAS-Nr.: 110-54-3 | EG-Nr.: 203-777-6
    Identifiziert aufgrund von spezifischer Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (Art. 57(f) REACH – menschliche Gesundheit).
    Typische Anwendungen sind u. a. Formulierungen, Polymerverarbeitung, Beschichtungen und Reinigungsmittel.
     
  • 4,4'-[2,2,2-Trifluoro-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol und seine Salze
    Eingestuft als reproduktionstoxisch (Art. 57(c) REACH). Der Stoff wird beispielsweise als Prozessregulator und Vernetzungsmittel eingesetzt.
     

Die Kandidatenliste enthält teilweise Stoffgruppen, sodass die tatsächliche Anzahl betroffener Chemikalien deutlich höher liegt als die Zahl der Listeneinträge vermuten lässt. Beide Stoffe können künftig in die REACH-Zulassungsliste (Anhang XIV) aufgenommen werden.

Offizielle Quelle: “ECHA adds two hazardous chemicals to the Candidate List”, Pressemitteilung ECHA/NR/26/06, 4. Februar 2026

 

Auswirkungen für Unternehmen

Die Aufnahme eines Stoffes in die SVHC-Kandidatenliste löst unmittelbare gesetzliche Pflichten entlang der Lieferkette aus:
 

  • Informationspflicht gemäß Artikel 33 REACH
    Enthalten Erzeugnisse einen SVHC-Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w), müssen Kunden und Verbraucher über eine sichere Verwendung informiert werden.
     
  • SCIP-Meldepflicht
    Hersteller und Importeure von Erzeugnissen müssen betroffene Artikel in der ECHA-SCIP-Datenbank melden, um Transparenz in der Abfallwirtschaft sicherzustellen.
     
  • Notifizierungspflicht nach Artikel 7(2) REACH
    Erzeugnisse mit SVHC-Gehalt sind innerhalb von sechs Monaten nach Listung (bis 4. August 2026) bei der ECHA zu melden.
     
  • Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern (SDB)
    Lieferanten von Stoffen und Gemischen müssen ihre Sicherheitsdatenblätter entsprechend anpassen.
     

Besonders betroffen sind Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Kunststoffverarbeitung, Beschichtungen, Automotive und Elektronik.

 

SVHC Compliance mit IPOINT

Mit der IPOINT REACH Compliance Software können Unternehmen SVHC-Updates wie dieses systematisch und revisionssicher umsetzen. Die Lösung unterstützt unter anderem:
 

  • Automatische Überwachung der Kandidatenliste um SVHC Compliance sicherzustellen
  • Identifikation betroffener Stoffe in Materialien, Bauteilen und Artikeln
  • SCIP-Reporting-Workflows gemäß Waste Framework Directive
     

So behalten Unternehmen regulatorische Änderungen im Blick und minimieren Compliance-Risiken in ihrer Lieferkette.