EU-Umwelt-Omnibus 2025: Zentrale Vereinfachungen mit direkten Folgen für Product Compliance
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EU-Umwelt-Omnibus 2025: Zentrale Vereinfachungen mit direkten Folgen für Product Compliance

Der EU-Umwelt-Omnibus bringt gezielte Vereinfachungen mit direkten Auswirkungen auf die Product Compliance und das digitale Datenmanagement.


EU-Umwelt-Omnibus 2025 – Was hat sich geändert?

Mit dem EU-Umwelt-Omnibus vom 10. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltgesetzgebung vorgestellt, ohne dabei das hohe Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit zu senken. Für Unternehmen markiert der Omnibus einen klaren Wandel: weg von fragmentierten Einzelmeldungen, hin zu digitaler, produktbezogener Compliance.


Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der für iPOINT-Kunden relevantesten Maßnahmen:

 

Aufhebung der SCIP-Datenbank – Stofftransparenz bleibt bestehen


Die Pflicht zur Meldung von Erzeugnissen mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) an die SCIP-Datenbank wird aufgehoben. Die Kommission verweist dabei auf hohe administrative Kosten und einen begrenzten praktischen Nutzen.


Die Aufhebung der SCIP-Datenbank erfolgt durch COM(2025) 986, mit dem die Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) geändert wird. Auch wenn die SCIP-Meldepflicht entfällt, bleibt die Richtlinie das rechtliche Rückgrat für Stoffinformationen, Kreislaufwirtschaftsanforderungen und die erweiterte Herstellerverantwortung.
 

Wesentliche Pflichten bleiben bestehen:
 

  • Informationspflichten nach REACH Artikel 33
  • Transparenz zu SVHC entlang der Lieferkette
     

SVHC-Informationen werden künftig abgedeckt über:
 

  • den Digitalen Produktpass
  • den Ansatz „One Substance, One Assessment“
     

Auswirkungen für Unternehmen:
 

➥ Weniger Einzelmeldungen, aber weiterhin Bedarf an strukturierten und belastbaren Stoffdaten.

 

Der Digitale Produktpass wird zum zentralen Compliance-Instrument


Der EU-Umwelt-Omnibus stärkt die Rolle des Digitalen Produktpasses (DPP) deutlich als zentrales Instrument für:
 

  • Stoffinformationen
  • Daten zur Kreislaufwirtschaft
  • Marktüberwachung
     

Auswirkungen für Unternehmen:
 

➥ Produktdaten müssen so aufbereitet werden, dass sie für mehrere regulatorische Zwecke aus einer zentralen Datenquelle nutzbar sind.

 

Vereinfachung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
 

EU-ansässige Hersteller, die Produkte in anderen Mitgliedstaaten vertreiben, müssen bis Januar 2035 keinen autorisierten Vertreter mehr benennen. Diese Vereinfachung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) wird durch COM(2025) 983 und COM(2025) 982 umgesetzt.
 

Betroffene Bereiche sind unter anderem:
 

  • Verpackungen
  • Batterien
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Einwegkunststoffe
     

Auswirkungen für Unternehmen:
 

➥ Die EPR-Pflichten bleiben bestehen, die administrative Komplexität sinkt jedoch – wodurch ein zentrales EPR-Datenmanagement an Bedeutung gewinnt.

 

Anpassungen der EU-Batterieverordnung
 

Im Rahmen des EU-Umwelt-Omnibus wird die EU-Batterieverordnung gezielt angepasst, um regulatorische Anforderungen besser mit digitalen und produktbezogenen Compliance-Ansätzen zu verzahnen. Die Änderungen sind in COM(2025) 981 festgelegt und stärken unter anderem die Anbindung an den Digitalen Batteriepass.
 

Zentrale Änderungen umfassen:
 

  • klarere SVHC-Definitionen
  • vereinfachte Berichtspflichten
  • stärkere Ausrichtung auf den Digitalen Batteriepass
  • vereinfachte Regelungen zur EPR-Vertretung
     

Auswirkungen für Unternehmen:
 

➥ Die Anforderungen an Batteriedaten bleiben hoch, werden jedoch stärker digital integriert.

 

Vereinfachte Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung


Auch wenn der EU-Umwelt-Omnibus primär auf die Vereinfachung umweltrechtlicher Vorgaben abzielt, hat er indirekte Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsberichterstattung und Datenmanagement.


Der Umwelt-Omnibus ändert die CSRD- und ESRS-Anforderungen nicht. Wie in COM(2025) 980 dargestellt, betreffen die Vereinfachungen vor allem Umweltrecht und administrative Berichtspflichten. Jüngste CSRD-Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Scope-3-Berichterstattung nach CSRD wurden außerhalb des Umwelt-Omnibus beschlossen und sind rechtlich davon getrennt.
 

Der Omnibus sieht unter anderem vor:
 

  • vereinfachte Umweltmanagementsysteme
  • reduzierte Berichtspflichten für bestimmte Sektoren
  • beschleunigte Genehmigungsverfahren für strategische Projekte
     

Auswirkungen für Unternehmen:
 

➥ Hochwertige, konsistente Nachhaltigkeitsdaten bleiben unerlässlich.

 

EU-Umwelt-Omnibus & IPOINT
 

Der EU-Umwelt-Omnibus macht deutlich, dass sich der regulatorische Fokus verschiebt: Compliance wird weniger durch eine Vielzahl einzelner Meldepflichten bestimmt, sondern zunehmend durch verlässliche, integrierte und digital verfügbare Produktdaten. Trotz vereinfachter Verfahren bleiben die grundlegenden Anforderungen an Stofftransparenz und Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette vollständig bestehen.

Für Unternehmen bedeutet dies: Product Compliance verliert nicht an Bedeutung – sie rückt vielmehr stärker in den Mittelpunkt. Weniger formale Berichte erhöhen den Stellenwert qualitativ hochwertiger Daten, die regulatorisch, kundenseitig und für Nachhaltigkeitszwecke mehrfach nutzbar sind.

IPOINT unterstützt Unternehmen genau an dieser Stelle. Mit integrierten Lösungen für REACH- und SVHC-Compliance-Management, EU-Batterieverordnung, Digitale Produktpässe und die erweiterte Herstellerverantwortung ermöglicht iPOINT eine konsistente Datenbasis, die über verschiedene Regularien, Kundenanforderungen und Nachhaltigkeitsberichte hinweg genutzt werden kann. So behalten Unternehmen auch in einem vereinfachten Rechtsrahmen die regulatorische Kontrolle.